Hinweise zur Verwendung des Webformulars
Zwischenspeichern des aktuellen Arbeitsstandes der aktuell bearbeiteten Seite. Die Weiterbearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt ist nach Ausführen des Buttons möglich, auch wenn Sie sich zwischenzeitlich ab- und wieder angemeldet haben.
Zwischenspeichern des aktuellen Arbeitsstandes auf der entsprechenden Seite des Webformulars. Springen zur vorherigen Seite des Webformulars (z.B. von Teil B zu Teil A).
Zwischenspeichern des aktuellen Arbeitsstandes auf der entsprechenden Seite des Webformulars. Springen zur nächsten Seite des Webformulars (z.B. von Teil A zu Teil B).
Der letzte gespeicherte Arbeitsstand wird als PDF ausgegeben und kann von Ihnen ausgedruckt sowie auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Bitte speichern Sie zuerst den Entwurf, um ein korrekt befülltes PDF zu erhalten.
Nach positiver Prüfung auf Vollständigkeit wird die Entsprechenserklärung an die HEAG versendet. Eine weitere Bearbeitung ist nicht möglich. Im Anschluss haben Sie nochmals die Möglichkeit die Entsprechenserklärung als PDF zu öffnen, auszudrucken und zu speichern.
Bitte nutzen Sie während der Bearbeitung nur die oben erläuterten Buttons zum Blättern. Falls Sie die über den Zurück-Button Ihres Browsers navigieren, gehen Ihre nicht gespeicherten Eingaben verloren.
Wenn Sie Ihre Bearbeitung beendet haben, melden Sie sich bitte ab! Sie finden das Wort "Abmelden" jeweils unter der Überschriftenleiste in den Bereichen Deckblatt/Teil A/Teil B/Teil C.
Hilfe zum Ausfüllen der Entsprechenserklärung
Die einzelnen Empfehlungen sind mit einem Kontrollkästchen versehen. Des Weiteren gibt es ein Textfeld, in dem die Begründung für eine Abweichung eingetragen werden kann.
Entspricht die Beteiligung der Empfehlung, muss das Kontrollkästchen aktiviert werden. Dann erscheint ein Häkchen und das Textfeld für die Abweichungserläuterung verschwindet.
Sofern eine Nichterfüllung der Empfehlung unter die Ausnahme fällt, gilt die Empfehlung als erfüllt und das Kontrollkästchen kann ebenfalls aktiviert werden.
Sollte der Empfehlung nicht entsprochen werden, darf das Kontrollkästchen nicht aktiviert werden. Die Begründung für die Abweichung ist in dem dafür vorgesehenen Textfeld einzutragen.
Hinweis: Die Größe des Textfeldes passt sich automatisch der Länge des eingegebenen Kommentars an.
Treffen ganze Abschnitte nicht auf Ihr Unternehmen zu (z.B. kein Aufsichtsgremium), dann aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen. Daraufhin entfällt die Beantwortung der entsprechenden Empfehlungen. Die Empfehlungen werden ausgeblendet.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens zum 1. Juni 2025 an die HEAG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Margit Stövesand
Tel.: 0 61 51 / 709-25 34
E-Mail: margit.stoevesand@heag.de
HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG)
Recht und Versicherungen
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Im Carree 1
64283 Darmstadt